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Eine Immobilienfinanzierung stellt eine streng verwendungszweckorientierte Finanzierung für eine Immobilie dar. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil für die Errichtung, den Erwerb oder die Sanierung von Bauwerken. Im Bankwesen wird aufgrund der sehr unterschiedlichen Systematik zwischen privater Immobilienfinanzierung und gewerblicher Immobilienfinanzierung unterschieden.
Als private Immobilienfinanzierung wird die Finanzierung einer überwiegend vom Eigentümer für Wohnzwecke genutzten Immobilie (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) bezeichnet. Aufgrund unterschiedlicher Risikoprofile wird zwischen Eigennutzerfinanzierung - der Finanzierende ist hier Nutzer der Immobilie - und Kapitalanlegerfinanzierung - Finanzierender ist hier der Vermieter der Immobilie - unterschieden. Somit ist eine Finanzierung auch für Gewerbetreibende oder Freiberufler eine private Immobilienfinanzierung, wenn die zu finanzierende Immobilie nicht zum Betriebsvermögen gehört. Für die private Immobilienfinanzierung können Eigenkapital wie Bank- und Sparguthaben, liquidierbare Wertpapiere oder Eigenleistungen sowie Fremdkapital wie zum Beispiel Darlehen von Kreditinstituten genutzt werden. Dabei können auch staatliche Förderungen wie Arbeitnehmersparzulage, Wohnriester oder Förderprogramme der staatlichen KfW-Bank in Anspruch genommen werden.
Als Renovierung, schweizerisch Renovation (von lateinisch renovare und frühneuhochdeutsch renovieren: “erneuern”), bezeichnet man Maßnahmen zur Instandsetzung von Bauwerken. Man beseitigt Schäden aufgrund von Abnutzung durch den gewöhnlichen Gebrauch und stellt den ursprünglichen Stand der Nutzbarkeit wieder her oder einen besseren, dem aktuellen Stand der Technik (bzw. aktuellen Bauvorschriften) näheren oder entsprechenden Zustand; Letzteres nennt man Sanierung. Im Mietrecht ist Renovierung ein Synonym für Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen). Deren Durchführung ist nach den in Deutschland üblichen vorgedruckten Mietverträgen meist Sache des Mieters; nach höchstrichterlichen Rechtsprechung ist diese Standardklausel für reine Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) nicht zulässig (Ausnahme: Kleinreparaturen). Siehe auch: Schönheitsreparatur Abzugrenzen von der Renovierung ist die Restaurierung eines Bauobjekts mit Denkmalwert.
Der Immobilienmarkt ist in der Immobilienwirtschaft ein Markt, auf dem die Anbieter und Nachfrager von Immobilien zusammentreffen. Immobilien werden unterteilt in Wohn- und Gewerbeimmobilien, die angebotsseitig die wichtigsten Teilmärkte des Immobilienmarkts bilden. Marktsegmente sind die Nachfragergruppen der Unternehmen (Dienstleistung, Handel, Industrie, Verwaltung) und Privatpersonen. Als Marktteilnehmer fungieren auf der Anbieterseite die Bauunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsunternehmen und Privatpersonen als Verkäufer oder Vermieter (bei Wohnimmobilien) und die Investoren oder Projektentwickler (bei Gewerbeimmobilien). Nachfrager sind Mieter oder Immobilienkäufer. Der Marktpreis auf dem Immobilienmarkt heißt Miete oder Marktwert (Kaufpreis). Sind Angebot und Nachfrage ausgeglichen, so liegt Marktgleichgewicht vor, die Preise sind Gleichgewichtspreise. Marktungleichgewicht ist entweder bei einer Angebotslücke (beispielsweise Wohnraummangel) oder bei einer Nachfragelücke (Leerstand) vorhanden. Die Immobilienwirtschaft unterscheidet die Teilmärkte Vermietungsmarkt, Investmentmarkt und Markt für Fertigstellungen.